In einer Eigentümergemeinschaft mit einem Mehrheitseigentümer (fünf von neun Einheiten) verhinderte der Mehrheitseigentümer eine Beschlussfassung des Inhalts, dass die Instandhaltungsrücklage aufgestockt wird. Einer der unterlegenen Eigentümer focht diesen Beschluss beim Amtsgericht an und hatte Erfolg.
Die Frage der Durchführung von Schönheitsreparaturen bildet ein altes Streitthema zwischen Mieter und Vermieter ab und kann für beide betroffene Seiten ganz erhebliche Kosten verursachen. Sie wird in Mietverhältnissen immer wieder zum Streitgegenstand, wobei der Vermieter regelmäßig versucht, die damit verbundenen Pflichten durch eine vertragliche Regelung auf den Mieter zu übertragen.
Bei einer Trennung/Scheidung sind die Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln. Hierzu gehören der Unterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht, der Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat und das Güterrecht...
Die EU-ErbVO ist am 16.08.2012 in Kraft getreten. Sie gilt in allen EU-Staaten außer in Dänemark, Irland und Großbritannien. Sie gilt auch im Verhältnis zu Staatsangehörigen oder Ansässigen außerhalb der teilnehmenden Staaten.